Früherkennungsprogrammen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV):
18–34 Jahre:
Gesundheits-Check-up (einmalig zwischen 18 und 34 Jahren)
Ab 35 Jahren:
Jährliche gynäkologische Vorsorge (Frauen)
Gesundheits-Check-up alle 3 Jahre
Jährliche gynäkologische Vorsorge (Frauen)
Hautkrebs-Screening alle 2 Jahre
Ab 45 Jahren (Männer):
Jährliche Prostatakrebs-Früherkennung (Anamnese und Tastuntersuchung, PSA nach leitliniengerechter Empfehlung)
Ab 50 Jahren:
Darmkrebsvorsorge (Frauen und Männer): Stuhltest oder Darmspiegelung gemäß aktuellem Vorsorgeprogramm
Mammographie-Screening (Frauen): alle 2 Jahre bis zum vorgesehenen Programmende
50 bis 75 Jahre:
Lungenkrebsscreening, 25 Jahre Rauchdauer ohne lange Unterbrechung, Ex-Rauchend nicht länger als 10 Jahre, mindestens 15 "Packungsjahre"
Ab 65 Jahren:
Einmaliges Ultraschall-Screening auf Bauchaortenaneurysma (Männer; Frauen bei besonderem Risiko nach ärztlicher Beratung)
Ab 70 Jahren:
Osteoporose-Abklärung bei erhöhtem Risiko (keine allgemeine Kassen-Vorsorgeuntersuchung; individuelle ärztliche Empfehlung)
Hinweise:
Die gynäkologische Vorsorge umfasst u. a. die Krebsfrüherkennung und wird jährlich empfohlen.
Mammographie erfolgt im Rahmen des gesetzlichen Screening-Programms alle zwei Jahre für Frauen im vorgesehenen Altersbereich.
Die Osteoporose-Diagnostik ist keine allgemeine Vorsorgeleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie wird bei Risikofaktoren (z. B. Knochenbrüchen, Langzeit-Kortisontherapie oder familiärer Belastung) empfohlen.
Viele Krankenkassen übernehmen zusätzliche Vorsorgeleistungen, z. B. Hautkrebs-Screening oder Check-ups bereits vor dem gesetzlichen Mindestalter.
