Vorsorge GKV

14. August 2026

Früherkennungsprogrammen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV):

18–34 Jahre:

Gesundheits-Check-up (einmalig zwischen 18 und 34 Jahren)

Ab 35 Jahren:

Jährliche gynäkologische Vorsorge (Frauen)

Gesundheits-Check-up alle 3 Jahre

Jährliche gynäkologische Vorsorge (Frauen)

Hautkrebs-Screening alle 2 Jahre

Ab 45 Jahren (Männer):

Jährliche Prostatakrebs-Früherkennung (Anamnese und Tastuntersuchung, PSA nach leitliniengerechter Empfehlung)

Ab 50 Jahren:

Darmkrebsvorsorge (Frauen und Männer): Stuhltest oder Darmspiegelung gemäß aktuellem Vorsorgeprogramm

Mammographie-Screening (Frauen): alle 2 Jahre bis zum vorgesehenen Programmende

50 bis 75 Jahre:

Lungenkrebsscreening, 25 Jahre Rauchdauer ohne lange Unterbrechung, Ex-Rauchend nicht länger als 10 Jahre, mindestens 15 "Packungsjahre"

Ab 65 Jahren:

Einmaliges Ultraschall-Screening auf Bauchaortenaneurysma (Männer; Frauen bei besonderem Risiko nach ärztlicher Beratung)

Ab 70 Jahren:

Osteoporose-Abklärung bei erhöhtem Risiko (keine allgemeine Kassen-Vorsorgeuntersuchung; individuelle ärztliche Empfehlung)

Hinweise:

Die gynäkologische Vorsorge umfasst u. a. die Krebsfrüherkennung und wird jährlich empfohlen.

Mammographie erfolgt im Rahmen des gesetzlichen Screening-Programms alle zwei Jahre für Frauen im vorgesehenen Altersbereich.

Die Osteoporose-Diagnostik ist keine allgemeine Vorsorgeleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie wird bei Risikofaktoren (z. B. Knochenbrüchen, Langzeit-Kortisontherapie oder familiärer Belastung) empfohlen.

Viele Krankenkassen übernehmen zusätzliche Vorsorgeleistungen, z. B. Hautkrebs-Screening oder Check-ups bereits vor dem gesetzlichen Mindestalter.